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Wir über uns

Die Gründung des Landesvereins der Justizwachtmeister Niedersachsen e. V. erfolgte am 27. März 1980. Seit 1980 sind wir Mitglied in der damaligen Bundesinteressenvereinigung der Justizwachtmeister, dem heutigen Bundesverband der Justizwachtmeister e.V., der heute fast 2000 Justizwachtmeister vertritt. Seit 2010 ist der Landesverein auch Mitglied in der AG Justiz.

Was wollen wir

Der Landesverein der Justizwachtmeister Niedersachsen e.V. ist eine Interessengemeinschaft von allen Bediensteten des Justizwachtmeisterdienstes. Er setzt sich für die berechtigten Belange der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister in Niedersachsen ein und hat einen kurzen Draht zum Justizministerium.

Diese sind unter anderem:

  • Weitere Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse aller Justizwachtmeister in Niedersachsen.
  • Bessere Bezahlung der Beamten sowie der JangWD.
  • Bessere Ausschöpfung der Stellenobergrenzen, um somit jeder Justizwachtmeisterin und jedem Justizwachtmeister die Perspektive nach Beförderungen bieten zu können.
  • Die Förderung der fachlichen Aus- und Weiterbildung aller im Justizwachtmeisterdienst tätigen Personen.
  • Eine gute Nachwuchsgewinnung/Qualifiziertes Personal.
  • Eine bessere bzw. berufsspezifischere Ausbildung.
  • Finanzielle Mittel für bauliche Verbesserungen und technische Ausstattung, um die Sicherheit in den Gerichtsgebäuden zu erhöhen und uns dadurch die Arbeit zu erleichtern.

Dieses sind einige Dinge die wir für einen gut aufgestellten Justizwachtmeisterdienst in Niedersachsen einfordern. Natürlich werden wir individuell unsere Forderungen den Umständen entsprechend anpassen. Wir haben für jegliche Themen und Anregungen ein offenes Ohr!

Was bieten wir

Für den jährlichen Mitgliedsbeitrag von derzeit 20 €

  • Dienst-Haftpflichtversicherung (auch in den Pausen), Versicherungssumme:
    • 10.000,000 EUR für Personenschäden
    • 10.000,000 EUR für Sachschäden
    • 10.000,000 EUR für Schlüsselversicherung
  • Gruppenunfallversicherung, Versicherungssumme:
    • 1.000,00 EUR für den Todesfall
    • 3.000,00 EUR für den Invaliditätsfall (Grundsumme)
    • 7.500,00 EUR für den Invaliditätsfall (Höchstsumme)
    • 4,00 EUR pro Tag Krankenhaustagegeld
  • Zusätzlich zu der Unfallversicherung sind nun folgende Bereiche ebenfalls abgedeckt:
    • Tauchunfälle
    • Ersticken, Ertrinken
    • Unfälle durch epileptische Anfälle
    • Unfälle durch Medikamente
    • Unfälle durch Kriegsereignisse
    • FSME – Infektionen durch Zeckenbisse
    • Gesundheitsschädigungen durch Strahlen
    • Infektionen durch Impfschäden
    • Vergiftungen durch Gase und Dämpfe
    • Leistung für ambulante Operationen
    • Unfälle bei der Teilnahme an lizenzfreien Motorsportveranstaltungen
    • Erfrierungen Unfälle durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
    • Unfälle durch innere Unruhen/gewalttätige Auseinandersetzungen

Vertragspartner in Versicherungsfragen ist die NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG

Achtung: Alle Leistungsfälle und solche, die voraussichtlich eine Entschädigungspflicht herbeiführen werden, sind unverzüglich dem Landesverband anzuzeigen und können vom Landesverband der Versicherung gemeldet werden.

Wir stehen Euch auch für Fragen jeglicher Art zur Seite und unterstützen Euch bei der Suche nach einer geeigneten Lösung.